BVP e.V. 
Betreuung, Vormundschaft, Pflegschaft e.V.

 

 
 


Die Vorsorgevollmacht

Sie bietet den meisten Handlungsspielraum und kann umfassende Regelungen für vermögensrechtliche Angelegenheiten und Gesundheitsfragen enthalten. Die Vorsorgevollmacht setzt ein hohes Maß an Vertrauen voraus. Es gibt kein automatisches Vertretungsrecht von Angehörigen. Sie allein bestimmen den Umfang des Handelns und wer für Sie handeln soll.


Wie wird es geregelt?

Eine Vorsorgevollmacht sollte schriftlich gefasst werden, wegen der Beweiskraft gegenüber anderen. Eine Beurkundung durch den Notar ist bei Grundstücken, Handelsgewerbe und Firmenanteilen zwingend notwendig. Die Hinterlegung der Vorsorgevollmacht ist bei der Bundesnotarkammer möglich, sonst auch beim Amtsgericht, oder Ihrer Vertrauensperson.