BVP e.V. 
Betreuung, Vormundschaft, Pflegschaft e.V.

 

 
 


Die Patientenvollmacht

Mit der Patientenvollmacht bestimmen Sie allein, über die Art und Weise der medizinischen Behandlung in bestimmten Situationen.

Soweit in der Verfügung der Wille des Patienten eindeutig festgehalten wurde, ist diese für die behandelnden Ärzte verbindlich.

Auf Grund der Komplexität sprechen Sie bitte mit Ihren Angehörigen und Ihrem Hausarzt darüber.