BVP e.V. 
Betreuung, Vormundschaft, Pflegschaft e.V.

 

 
 


Die Betreuungsverfügung

Die Betreuungsverfügung tritt erst ein, wenn eine gesetzliche Betreuung notwendig ist. Hierbei ist ein formales Verfahren einzuhalten. Somit verstreicht in der Regel einige Zeit, bis die Betreuung eingerichtet ist. Eine Kontrolle durch das Gericht führt zu einem sehr geringen Risiko des Missbrauchs gegenüber der Vorsorgevollmacht.


Warum?

Das Amtsgericht setzt einen gesetzlichen Vertreter für einen bestimmten Aufgabenbereich ein, in denen jemand Unterstützung benötigt. Dies wird in einem Verfahren geprüft. Sie können auch bestimmen, wer auf keinen Fall Ihr Betreuer werden soll. Das zuständige Amtsgericht und der Betreuer müssen Ihre Betreuungsverfügung berücksichtigen. Vorausgesetzt, sie ist durchführbar und zumutbar.  


Was wird geregelt?

Sie allein bestimmen, was der Betreuer später beachten soll. So z.B. Wo will ich Wohnen? Wer soll mich pflegen? Wer soll evtl. Geschenke erhalten?

Eigentlich alles, was Ihnen wichtig ist!